DER WEG ZUR GASTEINER KUR
Leitfaden zur Kur in Gastein - Wegweiser Österreich:
| Zuerst zum Arzt |
Antrag wird am Besten von einem Facharzt ausgestellt (Rheumatologen oder Orthopäden).
Ein Facharzt erhöht Ihre Chancen. Wenn Sie die gesetzlich vorgesehenen Fristen
2 x in 5 Jahren (Ausnahme: Berufstätige Personen mit der Diagnose Morbus Bechterew 1 x jährlich) unterschreiten, sollte Ihr Antrag eine fundierte medizinische Begründung dafür enthalten.
Wissenschaftliche Informationen zur Wirksamkeit des Gasteiner Kur senden wir gerne zu. |
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| Österreichische Sozialversicherungsträger |
Stationäres Heilverfahren:
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Volle Kostenübernahme des Kuraufenthaltes mit Eigenbeteiligung. Ein adäquater Termin kann meist mit dem jeweiligen Vertragshaus abgestimmt werden. |
Kurkostenzuschuss:
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Für Patienten, die bei Unterkunft und Termin unabhängig sein wollen (ist über div. Kostenträger, z.B. PVA, möglich). Der Weg und die medizinischen Voraussetzungen sind gleich wie bei der stationären Kur. Für Abrechnungsmodalitäten erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger |
Auf Verordnungsschein:
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Der Patient lässt sich die Therapie vom Haus- oder Facharzt verordnen und vom Chefarzt bewilligen. Die bewilligten Therapien können direkt mit den Vertragspartnern verrechnet werden. Bewilligungen können auch direkt vor Ort vom Vertragspartner per Fax eingeholt werden. |
Ablehnung Ihres Antrages: |
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MEDIZINISCH: Eine fundierte und umfangreiche medizinische Begründung durch einen (Fach)arzt ist die wesentliche Basis für einen Kurantrag. Bitte überprüfen Sie die Vollständigkeit und ergänzen Sie evt. den Antrag bei einem Widerspruch. Auch sollte gegebenenfalls Ihr Arzt mit dem Chefarzt Kontakt aufnehmen, um Unklarheiten auszuräumen.
Wissenschaftliche Nachweise für Wirksamkeit und Effektivität sowie das positive Kosten-Nutzen-Verhältnis der Gasteiner Kur senden wir Ihnen gerne zu. |
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Private Kassen |
Keine Direktabrechnung
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Mit Privatkassen bestehen keine Direktabrechnungsverträge. Patienten können jedoch die Rechnung für die ärztlich verordneten Anwendungen einreichen und je nach Tarifvereinbarung ist eine Erstattung – als physikalische Therapie – möglich. |
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WICHTIG!
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Steuerliche Absetzbarkeit
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Beachten Sie bitte, dass sämtliche ärztlich verordneten Anwendungen sowie die geleisteten Eigenanteile bei Ihrer Einkommensteuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung als »außergewöhnliche Belastungen« absetzbar sind (inklusive Aufenthalt, sofern als Kuraufenthalt auf der Rechnung definiert).
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Hotel St. Georg
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Das Hotel St. Georg hat den Status einer privaten Krankenanstalt und ist daher beihilfefähig. Wir rechnen nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, Sie erhalten aber eine detaillierte Kurmittelrechnung zur Einreichung. |
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